Zur finanziellen Forderungen oder sogar Geldübergabe kam es glücklicherweise bei der 68-jährigen Geschädigten nicht, da sie dem Unbekannten zielgerichtete Fragen stellte und das Telefonat beendet wurde.
Der Anrufer konnte hingegen bei der 71-Jährigen durch seine Gesprächsführung erreichen, dass sie einen Geldbetrag in fünfstelliger Höhe von einer Bank abhob und an den Täter übergab.
Die Polizei rät:
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Seien Sie Fremden gegenüber stets misstrauisch!
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Die Polizei wird Sie NIEMALS um Übergabe/ Verwahrung von Bargeld oder Wertgegenständen bitten, erst recht nicht am Telefon!
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Machen Sie unbekannten Personen gegenüber niemals Angaben zu Vermögenswerten in ihrem Besitz.
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Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen über eine Ihnen bekannte Telefonnummer mit der Polizei (110) oder mit Familienangehörigen Rücksprache.
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Sprechen Sie ebenfalls mit einem Mitarbeiter vor Ort in Ihrer Bankfiliale