Festnahme eines “Schwarzfahrers”

von 22. Januar 2017

Von beiden “Schwarzfahrern” wurden die Personalien festgestellt und eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung gefertigt. Bei dem Abgleich der Identitäten im Fahndungsbestand der Polizei stellten die Bundespolizisten zusätzlich bei einem der Männer einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle fest. Der 33-Jährige wurde demnach im Juni 2016 durch das Amtsgericht Zeitz wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen oder einer Geldstrafe von insgesamt 200 Euro verurteilt. Der Mann wurde noch vor Ort festgenommen. Doch er hatte Glück im Unglück. Seine Freundin zahlte die Geldstrafe und er konnte die Dienststelle als freier Mann verlassen.