Flugbeschränkungen anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit

von 24. September 2021

Danach ist in dem benannten Zeitraum, im Radius von 3 Nautischen Meilen (ca. 5,6 km) um den Steintorplatz herum, der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) untersagt. Davon ausgenommen sind Einsatzflüge der Polizei, Flüge auf Veranlassung der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge und Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit Bezug zu den Feierlichkeiten. Für diese Ausnahmen gelten gesonderte Regelungen, die bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfragt werden können.

Zuwiderhandlungen gegen diese Beschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.

Weiterhin gibt es gesonderte Regelungen für die Funkkommunikations- und Transponderpflicht für Luftfahrzeuge, die im Radius von 14 Nautischen Meilen (ca. 26 km) um den halleschen Steintorplatz zu beachten sind. Auch hierzu wird an die Deutsche Flugsicherung (DFS) verwiesen.

Die Bekanntmachungen sind zur vollständigen Einsichtnahme unter den folgenden Links einsehbar:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20VFR/22.09.2021%20-%20ED-R,%20TMZ%20und%20RMZ%20zum%20Tag%20der%20Deutschen%20Einheit%202021/Flugbeschr%C3%A4nkung%20Tag%20der%20Deutschen%20Einheit.pdf

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20VFR/22.09.2021%20-%20ED-R,%20TMZ%20und%20RMZ%20zum%20Tag%20der%20Deutschen%20Einheit%202021/Flugbeschr%C3%A4nkung%20Tag%20der%20Deutschen%20Einheit.pdf