Gefängnisaufenthalt durch Zahlung der Geldstrafe entgangen

von 1. November 2017

Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab, dass der Mann per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Demnach wurde er im März dieses Jahres aufgrund von Diebstahlshandlungen durch das Amtsgericht Halle zu einer Geldstrafe von 120 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl und sprachen ihm die Festnahme aus. Da er die 120 Euro zahlte, konnte er die Dienststelle kurze Zeit später wieder als freier Mann verlassen.