Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Solche Verkehrsunfälle können vermieden werden, wenn vor Fahrtantritt Eis und Schnee vom Fahrzeug entfernt wird.