Gemeinsamer Einsatz gegen Kriminalität durch Zoll, Bundespolizei und Landespolizei Sachsen-Anhalt

von 22. Oktober 2020

Unter anderem durch den Einsatz von Zoll-Rauschgiftspürhunden konnten mehrere Gramm verbotener Drogen entdeckt und sichergestellt werden. Hierbei wurden zwei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und 200,00 Euro für zu erwartende Strafen und Kosten als Sicherheit einbehalten.

Für einen verboten mitgeführten Teleskopschlagstock wurde ein Strafverfahren, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. In einem Steuerverfahren wurden 45 Liter Alkohol nachversteuert

Die Kräfte der Bundespolizei konnten weiterhin Maßnahmen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, wegen des Verstoßes gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkungen und der Aufenthaltsermittlung ergreifen.

Die Landespolizei leitete mehrere Verfahren ein. Gründe hierfür waren technische Mängel, Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften bei der Ladungssicherung und etwa Fahrzeugüberladung. In einem besonders schweren Fall wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Lastkraftwagen war mit einer Vielzahl alter Motoren und einem Kleintransporter beladen, welche kaum und unzureichend gegen verrutschen gesichert waren.

An der behördenübergreifenden Aktion waren insgesamt 36 Einsatzkräfte und drei Rauschgiftspürhunde des Zolls zwischen den Anschlussstellen Theeßen und Ziesar in beiden Fahrtrichtungen der Autobahn beteiligt.