Gestohlenes Rad und Drogen

von 5. Dezember 2016

Die Beamten hatten ihn kurz zuvor schon wegen des Fahrens auf dem Bahnsteig verwarnt, doch er zeigte keine Einsicht. Bei einer eingehenderen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das benutzte Fahrrad offensichtlich gestohlen war. Die Rahmennummer des Rades wurde unkenntlich gemacht und die Marke des Fahrrads war nicht ersichtlich. Zudem fanden die Beamten bei dem 35-jährigen Mann ein Tütchen mit vermutlichem Heroin und szenetypische Betäubungsmittelutensilien. Neben dem Ordnungsgeld, wegen des Radfahrens auf dem Bahnsteig erhält der Mann nun auch Strafanzeigen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Diebstahl.