Der Abgleich der Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab zudem, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Vollstreckung eines Strafbefehls des Amtsgerichtes Borna vom 18. März 2021 gesucht wurde. Sie war aufgrund eines Betruges zu einer Geldstrafe von 840 Euro verurteilt worden. Mit den Wertersatzkosten und den Kosten des Verfahrens ergab sich eine offene Forderung von insgesamt 2574,05 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Da die Verurteilte diese Zahlung bisher nicht geleistet hatte und unbekannten Aufenthaltes war erging am 8. Juli 2021 der Haftbefehl. Die eingesetzten Beamten eröffneten ihr diesen. Es stand ihr frei den offenen Betrag sofort zu entrichten. Da die 40-Jährige die Summe jedoch nicht bezahlen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Halle überstellt. Die Bundespolizisten fertigten eine weitere Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Betruges, wegen der sie sich nun zusätzlich verantworten muss.