Gesuchter Dieb geht für 60 Tage in Haft

von 2. Dezember 2021

Der junge Mann wurde bereits im März 2020 durch das Amtsgericht Zerbst wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Da er die Geldstrafe bisher nicht beglichen hatte und sich auch dem Strafantritt, trotz ergangener Ladung, nicht gestellt hatte, erging der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Mann fest und für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle der Bundespolizei. Bei der sich anschließenden Durchsuchung wurde ein Joint und circa 3,4 Gramm vermutlich Cannabis aufgefunden. Da der 23-Jährige die Geldstrafe auch jetzt nicht aufbringen konnte, wurde er mit samt einer neuen Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln der Justizvollzugsanstalt Halle zugeführt.