Gewerkschaft fordert Coronatests vor Dienstbeginn für Polizisten

von 12. Februar 2021

Körperliche Nähe ist beispielsweise bei Verbringungen im Funkstreifenwagen derartig eng, dass der geforderte Mindestabstand faktisch nicht eingehalten werden kann. Trotz des Tragens einer Maske steigert sich so das Ansteckungsrisiko der Einsatzkräfte mit jedem Einsatz. Damit einhergehend auch das des Kollegenkreises und der Familienangehörigen.

Mitarbeiter von Betrieben, wie beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime, in denen ebenfalls ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, werden regelmäßig auf eine Corona-Erkrankung getestet. Dies bereits vor Arbeitsbeginn. Durch diese Maßnahme soll deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet werden.

„Bei der Polizei sieht es ähnlich aus. Die Personaldecke ist mittlerweile traditionell dünn, weitere Engpässe durch ausfallende Polizisten wird man sich in Sachsen-Anhalt nicht leisten können“, so Olaf Sendel der Landesvorsitzende der DPolG. Er bekräftigt daher die Forderung unserer Gewerkschaft gegenüber der Politik auch Polizisten vor Beginn der Dienstschichten zu testen.„Dies ist zum Einen im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber unseren Polizisten geboten, zum Anderen darf das Virus nicht von unseren Kollegen auf unsere Bürger übertragen werden! Dies wäre unverantwortliche Infektionskette!“

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Corona-Erkrankung bei Polizisten nach wie vor nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Auch sind die verantwortlichen Landespolitiker nicht bereit ihren eigenen Polizisten eine Corona-Sonderzahlung zu gewähren.

Geld dafür ist da. Dem Finanzministerium wurden veranschlagte Personalkosten in Höhe von 138 Mio. Euro zurück gegeben. Warum dieses für das Jahr 2020 veranschlagte Geld nicht ausgegeben wurde ist nicht bekannt.

Fakt ist: mit diesem Geld hätte faktisch alle Probleme der Sicherheitspolitik und die darüber hinaus gelöst werden können! So dieDPolG Sachsen-Anhalt.