Güterzug kollidiert mit entlaufenem Pferd

von 18. Juli 2016

Die betroffene Strecke wurde gesperrt. Die eingesetzten Kräfte der Bundespolizei ermittelten den Halter und stellten noch zwei weitere Pferde in der Nähe der Bahngleise fest. Diese wurden im Zusammenwirken mit der Landespolizei und dem Halter eingefangen, beruhigt und aus der Gefahrenzone verbracht. Der Güterzug wurde nur leicht beschädigt und konnte seine Fahrt fortsetzen. Um 02.50 Uhr wurde die Strecke wieder freigegeben. Es kam bei insgesamt sechs Zügen zu 438 Minuten Verspätungen.

Die Bundespolizei weist hiermit erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem, wie auch im aktuellen Fall, bedauerlichen Tod des Tieres kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen.

Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung der Bahn rechnen, wobei dann auch die Gesundheit von Menschenleben gefährdet ist. In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel, vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für Zugverspätungen und für Sachschäden an den Zügen haftbar gemacht werden.