Durch die Polizeibeamten konnten weiterhin in der Wohnung Betäubungsmittel laufgefunden und beschlagnahmt werden. Das Polizeirevier hat Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den 34-Jährigen eingeleitet. Nach Zahlung der im Haftbefehl geforderten Geldstrafe wurde der Hallenser aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.