Haftbefehl statt Rückzahlung

Haftbefehl statt Rückzahlung
von 6. Februar 2019

So wurde der 23-Jährige wegen Diebstahls geringwertiger Sachen bereits im Dezember 2016 durch das Amtsgericht in Halle zu einer Strafe von 150 Euro oder 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder die Geldstrafe gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, erging im August 2017 der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle. Der Verhaftete konnte die Geldstrafe begleichen und ging somit insgesamt mit einem “Minus” nach Hause. Sein Geld für die nicht angetretene Fahrt bekam er nämlich nicht zurückerstattet.