Offensichtlich war ihm sein starker Alkoholgenuss zu Kopf gestiegen, denn sein Atemalkoholgehalt war nicht unerheblich. 3,67 Promille zeigte das Atemalkoholmessgerät der Bundespolizei an. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Kennzeichen gestellt.