Der Deutsche wurde aufgrund einer Diebstahlshandlung vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 560 Euro, beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Da er bisher weder die offenen Forderungen beglichen hatte, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen und nahmen den Deutschen zur Dienststelle am Hallenser Hauptbahnhof mit. Nachdem er seine Mutter über die Festnahme informiert hatte, beglich diese die Strafe von 560 Euro für ihren Sohn. Dieser konnte die Polizeidienststelle anschließend als freier Mann wieder verlassen.