Lokführer mit Laserpointer geblendet

von 6. August 2015

Sie wurden bei ihrer Nachsuche in dem vom Lokführer angegeben Bereich fündig. Eine Gruppe von 5 Jugendlichen zeltete an einem kleinen See, welcher sich in der Nähe der Bahngleise befand. Die Jugendlichen wurden befragt und im Rucksack eines 18-Jährigen wurde ein Laserpointer aufgefunden. Dieser wurde sichergestellt. Diese Tat ist kein Kavaliersdelikt. Mit seinem Handeln erfüllte der 18-Jährige den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Eine Attacke mit einem Laserpointer kann schwerwiegende Folgen haben. Bei dem Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit des Fahrzeugführenden sowie zu einer möglichen vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Augen kommen.

Glücklicherweise wurde in diesem Fall der Lokführer nicht verletzt und konnte seine Fahrt weiter fortsetzen.