Meldungen von den Autobahnen

Meldungen von den Autobahnen
von 9. Januar 2019

Autobahn 9 – Parken auf der Autobahn

Auf der A9 nahe der Anschlussstelle Weißenfels wurde am 09.01.2019, um 03:00 Uhr, ein Lkw auf dem Standstreifen parkend festgestellt. Dessen Fahrer schlief auf dem Fahrersitz und ließ sich erst nach mehrmaligem Klopfen an die Fahrertür wecken. Zur Absicherung hatte er die Warnblinkanlage eingeschaltet. Dem Fahrer wurde mitgeteilt, dass der Standstreifen einer Autobahn kein geeigneter Parkplatz ist. Mit der Zahlung eines Bußgeldes wurde diese Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Fahrer setzte anschließend seine Fahrt fort und nutzte den Autohof Zorbau für seine Pause.

Autobahn 9 – Verkehrsunfall

Der Fahrer eines Sattelzugs Mercedes fuhr am 08.01.2019, um 21:40 Uhr, von der A9 kommend auf den Rasthof Osterfeld in Fahrtrichtung Berlin. In der Zufahrt zu den Lkw-Stellflächen fuhr er auf einen dort stehenden Lkw auf. Es entstand Sachschaden. Das Bild in der Anlage (Nr. 09012019-1) darf verwendet werden.

Autobahn 9 – Benutzung eines technischen Gerätes

Der Fahrer eines Sattelzugs Mercedes benutzte während der Fahrt sein Tablet. Dieses lag auf seinem Lenkrad, wo er es bediente. Er wurde daraufhin am 08.01.2019, gegen 20:30 Uhr, auf der A9 nahe der Stadt Weißenfels angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hier gab er an, dass er auf seinem Tablet nachsehen wollte, wie weit der Weg zu seinem Zielort noch ist. Dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 100,- Euro und einem Punkt geahndet.

Wenige Minuten später wurde der Fahrer eines Sattelzugs DAF dabei beobachtet, wie der auf der A9 nahe Weißenfels, während der Fahrt mit einem Mobilfunktelefon telefonierte. Auch dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 100,- Euro geahndet.

Autobahn 38 – Nichtbeachtung eines Überholverbotes

Da der Fahrer eines Sattelzugs Volvo auf der A38 nahe der Ortslage Allstedt am 08.01.2019, um 17:23 Uhr, das bestehende Überholverbot nicht beachtete, wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde bekannt, dass er und sein Beifahrer während der Fahrt nicht angegurtet waren. Der Fahrer hat bezüglich der Nichtbeachtung des Überholverbotes ein Bußgeld von 70,- Euro und wegen der Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes ein Verwarngeld von 30,- Euro zu erwarten. Der Beifahrer zahlte ein Verwarngeld in Höhe von 30,- Euro.

Bereits um 16:10 Uhr beachtete der Fahrer eines slowakischen Sattelzugs Scania das bestehende Überholverbot nahe der Ortschaft Allstedt nicht, woraufhin auch er kontrolliert wurde. Dabei wurde bekannt, dass der Fahrer durch die Staatsanwaltschaft Gera zur Aufenthaltsermittlung zur Fahndung ausgeschrieben war. Darüber bezahlte er ein Bußgeld von 70,- Euro wegen der Nichtbeachtung des Überholverbotes.