Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle gab der Fahrer des Kleinkraftrades an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Außerdem konnte er aufgrund des klemmenden Gashebels nicht anhalten. Dies sei schon des Öfteren vorgekommen. Gegen den 46-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.