Neuer deutsch – tschechischer Polizeivertrag

von 20. Oktober 2016

Am ersten Übungstag stand die gemeinsame Bewältigung einer grenzüberschreitenden Lage im Zusammenhang mit einer Versammlung im Bereich Deutschneudorf / OT Deutscheinsiedel – Mnisek (CZ) im Mittelpunkt. Beginnend mit der Begleitung des Aufzuges über die einfache Identitätsfeststellung, die Räumung von Sitzblockaden von Gegendemonstranten bis hin zum Schutz der Versammlung, verlief nach dem Grenzübertritt des Aufzuges auch die Übergabe der Einsatzleitung an den Gebietsstaat reibungslos. Dank der neuen Regelung, Polizeibeamte zur Unterstützung auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates einsetzen zu können, wurde eine problemlose Unterstellung von Einsatzkräften des Gaststaates möglich. Neben diesen Hauptszenarien, wurden von der Übungsleitung eingespielte Kfz-Halterabfragen, sowie Presse-, Fahndungs- und Bürgeranfragen von der gemeinsamen Einsatzleitung bearbeitet.

Durch den gemeinsamen Einsatz konnten auf kürzestem Weg Informationen ausgetauscht, Fahndungsabfragen schnell beantwortet und sprachliche Barrieren mit Versammlungsteilnehmern überwunden werden.

Am zweiten Übungstag, den 20. Oktober 2016, wurden die grenzüberschreitende Nacheile von Tschechien nach Deutschland und von Deutschland nach Tschechien, im Zusammenspiel der Sicherheitsbehörden beider Staaten geübt.

Auch hier bot sich, Dank der neuen Regelungen des Deutsch-Tschechischen Polizeivertrages, die Möglichkeit, sich bereits in der Nacheile befindliche Einsatzkräfte der tschechischen Polizei und des tschechischen Zolls unter Beteiligung eines Diensthundes in sich anschließende Durchsuchungsmaßnahmen eines Gebäudes einzubinden und so schnellstmöglich Einsatzkräfte mit den erforderlichen Hoheitsrechten zur Festnahme des verdächtigen Straftäters zur Verfügung zu haben. Wichtige Beweismittel, wie verbotene Betäubungsmittel, einzuziehendes Bargeld, gefährliche Gegenstände und verbotene Waffen konnten so qualifiziert und gerichtsverwertbar sichergestellt werden.

Geübt wurde auch eine bedeutsame Neuerung. So durften bisher gefährliche Straftäter nicht eigenständig von Beamten der tschechischen Republik zur Überstellung durch deutsches Hoheitsgebiet verbracht werden. Dies wurde mit einer Regelung im Deutsch-Tschechischen Polizeivertrages geändert. Im Zusammenwirken der Bundespolizei, der Landespolizei Sachsen und der tschechischen Polizei erfolgte dies im Rahmen einer Durchlieferungsübung vom Flughafen Dresden zum Gemeinsamen Zentrum in Petrovice. Versuchte Gefangenenbefreiungen, ärztliche Notversorgungen, Unterstützungsanforderungen und deren Umsetzung wurden dabei erfolgreich gemeistert.

Neben dem Üben der gemeinsamen Einsatzmaßnahmen stand die Überprüfung

– der Kommunikationswege zwischen allen beteiligten Sicherheitsbehörden,

– der technischen Kompatibilität der Kommunikationstechnik und

– deren praktische Anwendbarkeit im Mittelpunkt des zweiten Übungstages.

Der Erfolg der Übung zeigt, dass die verschieden Sicherheitsbehörden im Zusammenspiel handlungsfähig und den jetzigen Anforderungen und zukünftigen Herausforderungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und Gefahrenabwehr gewachsen sind. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch Verbesserungspotential, gerade in der Abstimmung der Kommunikationstechnik gibt.

Die Vertreter der übenden Sicherheitsbehörden gaben zur Übung folgende Statements:

Der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag ist besonders für Sachsen von großer Bedeutung. Immerhin fallen mit 450 Kilometern mehr als die Hälfte der gesamten Länge der deutsch-tschechischen Grenze auf sächsisches Territorium. Der neue Vertrag schafft deutlich mehr Rechtssicherheit für die polizeiliche Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie bei der Gefahrenabwehr. Mit der zweitägigen Übung haben deutsche und tschechische Polizei- und Zollbehörden nun einen wichtigen Praxistest absolviert. Dabei haben die Beteiligten genau schauen können, inwiefern sich die erweiterten Handlungsspielräume im Alltag bereits gut umsetzen lassen bzw. wo es Verbesserungsbedarf gibt”, sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig.

Der Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums Jürgen Schubert:

“Mit dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen deutsch – tschechischen Polizeivertrag ist es gelungen, die rechtlichen Grundlagen für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden beider Länder zu verbessern und zu erweitern und damit an die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung anzupassen. Dafür bin ich dankbar, denn es zeigt, wie eine durchdachte politische Initative schnell den Polizeien nutzt und damit unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern in der Grenzregion zugute kommt.”

Der Präsident der deutschen Generalzolldirektion, Uwe Schröder, zeigte sich mit Verlauf und Ergebnissen der Übung zufrieden: “Die Regelungen des neuen Polizeivertrages haben sich aus Sicht des Zolls bewährt, das hat diese Übung klar gezeigt. Sie hat auch gezeigt: Der Zoll ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Verbund der Sicherheitsbehörden. Die tägliche Zusammenarbeit Hand in Hand mit der Polizei in Deutschland und der Tschechischen Republik und auch mit unseren Zollkollegen ist für uns selbstverständlich und in der aktuellen Sicherheitslage wichtiger als je zuvor.”

“Die Übung zeigt eindrucksvoll, wie gut bereits die Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden beider Länder bei gemeinsamen (grenzüberschreitenden) polizeilichen Einsatzlagen funktioniert.

Gerade die schnellen Informations- und Kommunikationswege, welche einen wichtigen Baustein einer erfolgreichen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet darstellen, wurden bei dieser Übung unter Probe gestellt, weiter optimiert und gefestigt. Der neue deutsch-tschechische Polizeivertrag wird die Sicherheit der Bevölkerung beider Länder definitiv noch weiter stärken”, so die Vizepräsidentin des Bayerischen Landeskriminalamtes Frau Petra Sandles.

Dr. Jörg Michaelis, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen führt aus: “In einem Europa ohne Grenzen, sollten auch die Sicherheitsbehörden der benachbarten Mitgliedsländer jederzeit in der Lage sein, alle erdenklichen Lagen mit minimalem Verwaltungsaufwand und auf einer soliden rechtlichen Grundlage zu bewältigen. Der neue Vertrag schafft hier die notwendige Voraussetzung. Das hat die darauf basierende Übung bestätigt.”