Öffentlichkeitsfahndung der Bundespolizei – Körperverletzung zum Nachteil einer Zugbegleiterin

Öffentlichkeitsfahndung der Bundespolizei – Körperverletzung zum Nachteil einer Zugbegleiterin
von 18. Juni 2018

Als die Zugbegleiterin den beiden Männern im Namen des Verkehrsanbieters eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen wollte, weigerten sich die Beiden für die Fahrt zu bezahlen. Ordnungsgemäß wurden sie durch die Zugbegleiterin des Zuges verwiesen. Daraufhin schlug einer der Beiden der Frau so stark auf die Hand, dass ihr Diensthandy zu Boden fiel und sie eine Prellung an der Hand erhielt. Aufgrund dieser Verletzung musste sie sich in ärztliche Behandlung begeben.
Per Beschluss hat das Amtsgericht Halle (Saale) die Veröffentlichung der Täter/ Mittäter, deren Fotos aus der Videoüberwachung des Zuges stammen, angeordnet.

Die Bundespolizei bittet die Bevölkerung um Unterstützung. Wer kann Hinweise zu den Tätern geben. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549-555), unter der kostenfreien Bundespolizei – Hotline (Tel.: 0800 / 6888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Hinweise können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage gegeben werden.