Ohne Fahrausweis unterwegs – Täter werden sofort verurteilt

von 14. September 2017

In beiden Fällen handelte es sich um Männer, die die Bahn am Vortag, ohne einen dafür erforderlichen Fahrausweis zu besitzen, benutzten. In dem ersten Fall nutzte ein 42-jähriger Mann die Bahn von Berlin nach Halle und im nächsten Fall ein 27-Jähriger von Magdeburg nach Halle. In beiden Fällen wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle informiert und stellte die Täter umgehend. Da beide Männer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatten, boten die Beamten den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft für ein beschleunigtes Verfahren an. Die Staatsanwaltschaft beantragte bei Gericht die Vorführung der Männer am 13.09.2017. Der 42-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt und der 27-Jährige zu einer Geldstrafe von 600 Euro.

Ein beschleunigtes Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden Beamten angestrebt bei Tätern, die beispielsweise keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang und Täter zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegen gewirkt werden.