Der 45-jährige Fahrzeugführer gab nach Verlangen des Führerscheins an, diesen nicht dabei zu haben. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass dem Audifahrer bereits in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis hat seit dem noch nicht stattgefunden.