Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

von 22. Juli 2014

Plötzlich lenkte der Kradfahrer sein Fahrzeug nach links, querte die Gegenfahrbahn unter Missachtung des Rotzeichens der Ampel und fuhr auf den Fußweg, welcher von der Bushaltestelle in Richtung PPL Kaufland führt. In der weiteren Folge befuhr er den Hang zu einer mit Pollern abgesperrten Verkehrsfläche und von dieser auf den Parkplatz, wo das Krad außerhalb der Parkflächenmarkierung, direkt vor dem Eingangsbereich abgestellt wurde. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.