Pärchendiebstahl endet im Gefängnis

Pärchendiebstahl endet im Gefängnis
von 2. September 2019

Diese informierten eine Streife der Bundespolizei. Da die Frau sich nicht ausweisen konnte, wurde sie zwecks der Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle genommen. Nachdem die Personalien feststanden, wurden diese im polizeilichen Fahndungssystem überprüft. Heraus kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle vom Juli dieses Jahres. Demnach wurde die Frau bereits im Juni 2018 durch das Amtsgericht Eisleben wegen zweifachen Computerbetruges zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da sie weder die Geldstrafe zahlte, noch sich den Strafantritt stellte, wurde der Haftbefehl erlassen. Der 28-Jährigen wurde die Festnahme ausgesprochen. Da sie die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Halle verbracht, wo sie die nächsten 30 Tage verbringen wird. Zudem erhält sie, genauso wie ihr 24-jähriger Begleiter, eine neue Strafanzeige wegen des Diebstahls.