Diese wünschte lediglich keinen Kontakt zu dem Mann und öffnete aus diesem Grund nicht. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Anrufer ein Haftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale) vorlag. Der 56-Jährige konnte den strafbefreienden Betrag in Höhe von 35,- aber zahlen.