Pilot der Bundespolizei mittels Laserpointer geblendet

von 1. Mai 2016

Mit der Unterstützung einer Funkstreifenbesatzung aus dem Polizeirevier Zerbst führte der Pilot aus der Luft den Streifenwagen an Land zielgenau an den Ausgangspunkt des Angriffs.

Die Beamten trafen hier auf vier Personen im Alter von 28-32 Jahren. Es wurden die Identitäten festgestellt und es werden Strafanzeigen wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr erstellt. Die Ermittlungen dauern an.

Die Besatzung des Hubschraubers musste den Flug vorzeitig abbrechen und der Pilot musste sich aufgrund der Sichtblendung in ärztliche Behandlung begeben.

Eine Attacke mit einem Laserpointer kann schwerwiegende Folgen haben. Bei dem Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer möglichen vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Augen kommen.