Es entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Zeugen sahen den oder die Fahrzeugführer(in) in Richtung der Gleisanlagen der DB laufen. Am PKW wurden umfangreiche Spuren sichergestellt, der Verursacher ist (noch) unbekannt. Die befragte Halterin machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der PKW wurde sichergestellt.