Polizei beginnt Videoüberwachung am Markt in der Lutherstadt Eisleben

von 23. August 2016

Danach kann die Polizei an den in § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA genannten Orten Bildaufnahmen oder –aufzeichnungen anfertigen. Hierbei handelt es sich um Orte, an denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben oder sich Straftäter verbergen.

Der Markt in der Lutherstadt Eisleben ist ein zentraler Platz im Zentrum. Er wird täglich von einer Vielzahl von Personen aufgesucht und passiert. Außerdem befinden sich dort Einzelhandelsgeschäfte, gastronomische Einrichtungen, Bürogebäude und Wohnhäuser.

Nach einer Auswertung des Straftatenaufkommens für das 1.Halbjahr 2016 wurden am Markt in Eisleben 34,38 % mehr Straftaten als im Vergleichszeitraum 2015 polizeilich bekannt. Schwerpunkte bilden die Deliktbereiche Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl. Zur Verhinderung und Aufklärung solcher Straftaten, wie auch zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens, ist die Durchführung der Videoüberwachung geboten.

Die Bildaufnahmen werden in das Polizeirevier Mansfeld-Südharz übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich Übersichtsaufnahmen gefertigt und aufgezeichnet werden. Personen können so zunächst nicht identifiziert werden. Nur im konkreten Einzelfall, nämlich bei Verdacht der Begehung von Straftaten oder einer sonstigen Gefahrensituation, wird durch die Zoomfunktion eine Bildvergrößerung erreicht, die eine Identifizierung von Personen möglich macht.

Das aufgezeichnete Bildmaterial wird 72 Stunden nach Erhebung selbsttätig durch Überspielen gelöscht, sofern nicht die Daten für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden.

Auf die Videoüberwachung wird mit entsprechenden Schildern in deutscher und englischer Sprache hingewiesen.

Die Videoüberwachung des Marktes soll in dieser Woche begonnen werden. Die Polizei weist darauf hin, dass die Durchführung der angeordneten Maßnahme auch einer wiederkehrenden rechtlichen Überprüfung unterliegt.