Polizei richtet Waffenverbotszone ein

von 15. Dezember 2020

Dieses Verbot gilt für den Bereich:

  • Riebeckplatz (Platz vor dem Gebäude Hausnummer 9),

  • zum Teil obere Leipziger Straße,

  • Freifläche zwischen Dorotheenstraße, Magdeburger Straße und Riebeckplatz,

  • Freifläche zwischen Merseburger Straße, Riebeckplatz, Delitzscher Straße, Bahngelände und Ernst-Kamieth-Straße (einschließlich Platz des ZOB),

  • Südwestlichen Zugang vom Riebeckplatz zur Merseburger Straße sowie

  • Unterführung des Riebeckplatzes bis Beginn des Hans-Dietrich-Genscher-Platzes.

Der Bereich der Waffenverbotszone ist wie folgt beschildert:

Wer gegen das Waffenverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000,- Euro geahndet werden.

Die Zuständigkeit der Polizeiinspektion Halle (Saale) ergibt sich aus der zweiten Verordnung zur Änderung der Waffen- und Beschussrechts-Verordnung vom 14.April 2020. Der Direktor der Polizeiinspektion Halle (Saale), hat aufgrund der Zuständigkeit, die Verordnung über die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle (Saale) für den Bereich Riebeckplatz unterschrieben und mit Wirkung vom 16.Dezember 2020 in Kraft gesetzt.

Die Einrichtung der Waffenverbotszone stützt sich u. a. auf das bestehende Straftatenaufkommen im Bereich des Riebeckplatzes. So u.a. wurden hier in den zurückliegenden drei Jahren 24 Straftaten mit dem Tatmittel „Messer“ erfasst.

Des Weiteren bildet der Riebeckplatz aufgrund seiner Lage in der Stadt Halle (Saale) und seiner räumlichen Nähe zum Hauptbahnhof sowie der Zentralen Omnibushaltestelle einen zentralen Verkehrsknotenpunkt für die Stadtbevölkerung, als auch für Touristen und Geschäftsleute aus dem gesamten Bundesgebiet oder sogar darüber hinaus.

Die Einrichtung der Waffenverbotszone im Bereich des Riebeckplatzes ist ein weiterer Baustein zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll mögliche Täter von der Begehung von Straftaten abschrecken. Ebenso soll damit auch die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger sowie seine Besucher erreicht werden.