Polizei verbietet kurdische Versammlung am Totensonntag

Polizei verbietet kurdische Versammlung am Totensonntag
von 26. November 2017

Da es unter anderem Hinweise darauf gab, dass verbotene Symbole der kurdischen Arbeiterpartei PKK gezeigt werden könnten und es sich um den Totensonntag handelt, verfügte die Versammlungsbehörde ein Verbot dieser Versammlung.

Der Anmelder ließ das Verbot gerichtlich überprüfen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht folgten der Auffassung der Versammlungsbehörde.

Zur Durchsetzung des Verbots, war die Polizei heute mit Einsatzkräften präsent. Unterstützt wurden die Beamten der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd durch Beamte der Bereitschaftspolizei des Landes Sachsen-Anhalt.

Nur vereinzelt fanden sich Teilnehmer ein. Nachdem diesen die Sachlage des Versammlungsverbots erklärt wurde, entfernten sie sich wieder. Mit uneinsichtigen Personen hatten die Einsatzkräfte dabei nicht zu tun.