Verkehrsunfall
Gestern Nachmittag ereignete sich auf der Magistrale in Halle Neustadt ein Verkehrsunfall mit vier Fahrzeugen. Ein 60-jähriger Mann war gegen 16:30 Uhr mit seinem Pkw VW in Richtung Weststraße unterwegs. Die Ampel auf Höhe Magistrale Ecke Hallorenstraße zeigte zu diesem Zeitpunkt rot, so dass sich in der rechten Fahrspur drei haltende Autos befanden. Der VW Fahrer übersah, nach derzeitigen Erkenntnisstand aufgrund einer plötzlich auftretenden Übelkeit, die Fahrzeuge und fuhr ungebremst auf einen Renault auf. Dieser wurde auf einen Hyundai geschoben und der Hyundai wiederum auf einen Chevrolet. Insgesamt wurden sechs Personen leicht verletzt: der Fahrer im VW, der 52-jährige Fahrer des Renault, drei Insassen im Hyundai (4/m, 8/w, 10/w) und der 38-jährige Chevrolet Fahrer. Alle vier Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt über 18.000 Euro. Die Magistrale wurde in Richtung Halle Neustadt zwischen Saaleaue und Hallorenstraße bis ca. 18.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Verkehrskontrolle
Polizisten kontrollierten gestern Abend gegen 22:30 Uhr den Fahrer eines Pkw Daimler Chrysler, nachdem dieser entgegengesetzt der Einbahnstraße in die Karl-Meseberg-Straße einbog. Einen Führerschein konnte der 33-Jährige nicht vorweisen. Weiterhin reagierte ein Drogenschnelltest unter anderem positiv auf Cannabis. Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes aus Halle (Saale) wurden mehrere Gramm einer drogenähnlichen Substanz aufgefunden und beschlagnahmt. Gegen den Mann wird nun neben Fahren ohne Fahrerlaubnis auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes ermittelt.
Pkw-Einbruch
Unbekannte drangen vergangene Nacht in einen im Bereich der Mühlpforte abgestellten Pkw Ford ein und entwendeten einen schwarzen Werkzeugkoffer mit diversem Werkzeug (Hammer, Zangen, Schraubenzieherset, Maulschlüssel). Heute Morgen gegen 06:15 Uhr bemerkte eine Polizeistreife die eingeschlagene Seitenscheibe und informierte den Fahrzeugnutzer. Täterhinweise liegen nicht vor. Angaben zur Schadenssumme können nicht gemacht werden.