Polizeirevier Saalekreis

von 21. Juli 2016

Aufklärungsmeldung

Der in der Pressemitteilung von Donnerstag, dem 17.03.2016 mitgeteilten Missbrauch von Notrufen und der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr sind aufgeklärt.

Im Rahmen der Ermittlungen dazu wurden darüber hinaus noch Tatsachen bekannt, dass die zwei 15- jährigen -aus der Gemeinde Kabelsketal stammenden- ermittelten Tatverdächtigen auch für Sachbeschädigungen an zehn PKW verantwortlich sind. Die Minderjährigen haben an den aufgeführten Fahrzeugen die Reifen zerstochen und an drei PKW den Lack zerkratzt. Aufgrund der geführten Ermittlungen und Vernehmungen ergab sich ein Tatverdacht gegen die Jugendlichen. Diese räumten die Sachbeschädigungen durch Reifenstechen ein.

Brand eines LKW in Günthersdorf

Mittwochnachmittag gegen 14:45 Uhr ist der Polizei mitgeteilt worden, dass hinter dem Einkaufszentrum: „Nova Eventis“ auf einem Parkplatz ein LKW der Marke Daimler-Chrysler brannte. Nach Eintreffen der Polizeibeamten war der Brand bereits durch die eingesetzte Feuerwehr gelöscht. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich bei dem Brand um einen technischen Defekt, welcher im Frontbereich des Führerhauses ausgebrochen ist und sich bis in das Führerhaus ausbreitete.

Der LKW ist abgeschleppt und in eine Fachwerkstatt nach Leipzig gebracht worden, wo nun die Elektrik und das Fahrerhaus erneuert werden müssen.

Diebstahl eines hochwertigen VW Amarok

Ein 32- jähriger Landsberger parkte seinen Firmen-LKW, einen VW Amarok mit den amtlichen Kennzeichen: SK-VB 666 in schwarz, mit Chromstreifen, der Grill ohne Markenzeichen sowie auf der Ladefläche mit einem Hardtop mit Fensterfronten ordnungsgemäß Dienstagnachmittag 17:00 Uhr im Ortsteil Dammendorf auf einer Stellfläche ab. Er sah das Fahrzeug letztmalig 19:00 Uhr. Unbekannte Täter entwendeten das Fahrzeug auf bisher unbekannte Weise.

Wer sachdienliche Hinweise geben kann wird gebeten, sich beim Polizeirevier Saalekreis unter der Telefonnummer: 03461-4460 zu melden.

Garageneinbruch

Durch unbekannte Täter wurde im Zeitraum von Dienstagabend gegen 22:00 Uhr bis Mittwochfrüh gegen 09:30 Uhr in der Kreisstadt Merseburg, Straße des Friedens, durch Entfernung eines Vorhängeschlosses vom Schließriegel sowie durch das Durchtrennen eines weiteren Schließriegels -mittels eines Trennwerkzeuges- in eine Garage eingebrochen. Aus der Garage wurden zehn Kästen Bier verschiedener Marken sowie Heimelektronik entwendet.

Wildunfall

Mittwochnacht gegen 23:25 Uhr befuhr ein 38- jähriger aus Mücheln mit seinem PKW der Marke Mercedes-Benz die L 163 aus Richtung Freyburg kommend in Richtung Mücheln fahrend. Etwa einen Kilometer vor der OL Mücheln überquerte ein Reh die Fahrbahn von rechts nach links. Dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Schalenwild und dem Fahrzeug, infolgedessen das Tier an der Unfallstelle verendete. Am PKW des Mannes entstand Sachschaden.

Defekte Halbschranke der Bundesbahn in der Goethestadt

Eine defekte Halbschranke in der Goethestadt Bad Lauchstädt, Hallesche Straße, die Mittwochnachmittag für längere Zeit geschlossen war, sorgte bei Kraftfahrern für helle Aufregung. Durch die eingesetzten Kräfte der Landespolizei wurde Rücksprache mit der Bundespolizei geführt, infolgedessen sich herausstellte, dass auf dieser Strecke kein Zugverkehr mehr stattfindet. Des Weiteren wurde ein Techniker informiert, der zum Ereignisort kam. Wenig später wurde die Halbschranke wieder geöffnet. Durch die Beamten wurden die wartenden Fahrzeugführer über den Sachverhalt aufgeklärt. Aufgrund des fehlenden Schienenverkehrs war eine Fremdgefährdung ausgeschlossen.

Die Polizei rät trotz allem:

  • Auf keinen Fall dürfen Sie rote Lichtzeichen oder Blinklichter missachten. Geschlossene Halbschranken dürfen Sie niemals umfahren.
  • Versuchen Sie nie, den Bahnübergang noch vor herannahenden Zügen zu queren. Der Zug kann wegen seines langen Bremsweges nicht rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden!
  • Das Halten ist auf einem Bahnübergang verboten.
  • Vor einem Andreaskreuz dürfen Sie bis zu zehn Metern nicht halten oder parken, wenn Sie das Zeichen dadurch verdecken.
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Parkverbot fünf Meter vor einem Andreaskreuz, außerhalb geschlossener Ortschaften bis 50 Metern vor dem Zeichen.
  • Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie Schienen nur an Bahnübergängen überqueren.