Polizeirevier Saalekreis

von 6. Mai 2016

Diebstahl Fahrrad A

m 05.05.2016 gegen 18.00 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass in Merseburg, in dem Zeitraum vom 04.05.2016, 20.00 Uhr bis 05.05.2016, 16.00 Uhr ein Fahrrad durch unbekannte Täter, aus einem Keller in der Rheinstraße entwendeten. Das Fahrrad der Marke Bulls war mit einem Gelenkschloss an Rahmen und Hinterrad gesichert. Die Höhe des Schadens ist noch unbekannt.

Sachbeschädigung

Am 05.05.2016 gegen 19.20 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass in Landsberg, OT Sietzsch in dem Zeitraum vom 05.05.2016, 12.30 Uhr bis 05.05.2016, 17.00 Uhr unbekannte Täter einen PKW Audi beschädigten. Es wurde festgestellt, dass die Wischerarme nach außen verbogen und die Folie auf der Motorhaube eingerissen wurde. Die Höhe des Schachschadens ist noch unbekannt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

unter Alkoholeinfluss Am 06.05.2016 gegen 08.15 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Mücheln, in der Thomas-Müntzer-Straße einen PKW Ford. Der 42 jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Eine weitere Atem-Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,6 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Strafanzeigen gefertigt.

Verkehrsunfall

Am 06.05.2016 gegen 06.15 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass sich in Merseburg, in der Leunaer Straße ein Verkehrsunfall ereignete. Ein 50 jähriger Honda-Fahrer fuhr auf einen 48 jährigen VW-Fahrer, der verkehrsbedingt an einer roten Lichtsignalanlage hielt. Es kam zum Auffahrunfall mit Sachschaden.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Am 05.05.2016 gegen 23.45 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Landsberg, OT Queis, auf der L 165 einen PKW Skoda. Eine Atemalkoholbestimmung bei dem 25 jährigen Fahrer ergab einen Wert von 1,18 Promille. Der Führerschein wird sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt.

Am 06.05.2016 gegen 03.15 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Wettin-Löbejün, OT Merbitz, auf der Löbejüner Straße ein Moped Simson. Der 28 jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis sowie keine Pflichtversicherung vorweisen. Eine weitere Atem-Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,8 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Strafanzeigen werden gefertigt.