Pufferfahrt kann bis zu 3000 Euro kosten

von 11. Mai 2016

Im letzten Fall fuhr der junge Mann gegen 21:00 Uhr im Bereich Bernburg und im Bereich Halle auf dem Lokpuffer mit. Ein Triebfahrzeugführer informierte die Bundespolizei. Die Beamten stellten den Mann noch vor Ort, ermittelten die Identität des Mannes und verwarnten ihn eindringlich. Als Begründung gab der junge Mann an, dass er auf der Bahn surfen wollte und sich zugleich Geld sparen wollte. Es werden nun Anzeigen gegen ihn gestellt.

Hiermit möchte die Bundespolizei wiederholt darauf hinweisen, dass die handelnden Personen sich mit diesen Fahrten in eine extrem hohe Lebensgefahr begeben. An- und Abfahrt des Zuges lösen große physikalische Kräfte aus. Das bedeutet, dass man sich nicht mehr festhalten kann und auf die Gleise stürzen kann. Allein das kann lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Hinzu kommt die Gefahr von anderen Zügen, die die Bahnstrecken mitunter stark frequentieren, überrollt zu werden. Zudem kann es neben zivilrechtlichen Forderungen der Bahn auch zu enormen Bußgeldforderungen der Ordnungsbehörde kommen.

Angezeigt wird hier eine Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), hier eine betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro erheben. Kommt es zur Erfüllung des Tatbestandes des Gefährlichen Eingriffs in den des Bahnverkehrs handelt es sich um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch.