Radfahrer mit 2,17 Promille beschädigt Auto

von 15. Mai 2017

Sie informierten Polizei und Rettungsdienst, da der Radfahrer leicht verletzt wurde. Die zur Unfallaufnahme eingesetzten Polizeibeamten befragten den Radfahrer und stellten dabei fest, dass dieser alkoholisiert war. Der freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,17 ‰.

Damit hat auch ein Radfahrer den gesetzlich festgelegten Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten!

Im behandelnden Krankenhaus erfolgte nun zusätzlich eine Blutentnahme zur Blutalkoholkonzentrationsbestimmung! Zusätzlich zum Verkehrsunfall wird gegen den Radfahrer nun strafrechtlich ermittelt!