Raub von Fanschals, Unterschlagung eines Smartphones, Sachbeschädigung und Erpressung: Wechselseitige Straftaten von Fußballanhängern

von 30. September 2019

Dies fiel ihm zuvor aus seiner Hosentasche. Was er allerdings nicht erwähnte, jedoch die weiterführenden Ermittlungen ergaben, war, dass er sich unter fünf Halleschen Anhängern befand, die den RB Leipzig Fans zuvor zwei Fanschals raubten. Das Handy verlor er nach dem Raub auf der Flucht. Nachdem er sein Telefon anrief, meldete sich einer der Anhänger des RB Leipzig. Dieser machte ihm den Vorschlag, dass er sein Handy im Tausch der zwei Fanschals zurückbekommt. Des Weiteren verlangte er 100 Euro. Die Übergabe sollte am Bahnhof Quedlinburg erfolgen. Daraufhin begaben sich mehrere Bundespolizisten zum Übergabeort und konnten dort auch zwei Anhänger des RB Leipzig antreffen. Die Befragung dieser Personen ergab, dass eine dritte Person das Handy bei sich führte. Dieser befand sich in der Zwischenzeit in seiner Wohnung. Dort wurde er durch die Bundespolizisten aufgesucht. Der 54-Jährige gab zu, dass Smartphone bei sich zu führen und übergab es den Bundespolizisten. Allerdings hatte er während der Zugfahrt die SIM-Karte zerstört und die Hülle im Zug gelassen. Die Ermittlungen zu dem Raub der Fanschals durch die Halleschen Anhänger sowie der Unterschlagung des Smartphones und der Erpressung durch die Anhänger des RB Leipzig laufen. Den 54-jährigen kurzzeitigen Smartphonebesitzer erwartet aufgrund der defekten SIM Karte auf jeden Fall eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Der Sachverhalt wird zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.