Den Bundespolizisten hingegen gelang dies. Bei der Feststellung der Identität und eines Abgleiches im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Wegen des Erschleichens von Leistungen hatte ihn das Amtsgericht Weißwasser zu 15 Tagen Haft oder einer Geldsumme von 335 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte wurde er durch die Bundespolizisten, nach erfolgten polizeilichen Maßnahmen, in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht.