Ruhestörung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sach-beschädigung an einem Funkwagen

von 4. März 2013

Bei der Befragung des Wohnungsinhabers wurde bekannt, dass er mit dem Personenkreis seinen Geburtstag gefeiert hatte. Einige von den Personen kehrten wenig später wieder auf das Grundstück zurück. Zwischenzeitlich wurde der 24–jährige Wohnungsinhaber von einem 23–jährigen geschubst, so dass dieser sich an Kopf und Rücken stieß. Während der Feststellung der Personalien des 23–jährigen Mannes behinderten mehrere anwesende Personen die polizeilichen Maßnahmen. Durch die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt konnte Maßnahme durchgesetzt werden. Als die Beamten zu ihrem Funkstreifenwagen zurückkehrten, mussten sie Beschädigungen am Einsatzfahrzeug feststellen. Zur genauen Schadenshöhe am Fahrzeug können derzeit keine Angaben gemacht werden.