Schafe im Bahngleis

von 17. Juni 2015

Die Schafe konnten durch Beamte der Bundes- und Landespolizei unversehrt aus dem Gefahrenbereich gebracht werden und wurden anschließend von dem Halter mit einem Hänger abgeholt. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg weist in diesem Zusammenhang erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen.

Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision kann es zu massiven Sachschäden an dem Zug und an den Gleisanlagen kommen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet die Gefahr für Leib und Leben von Menschen.

Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht.