Schafe von Harz-Elbe-Express überfahren

Schafe von Harz-Elbe-Express überfahren
von 2. Dezember 2018

Die Halterin der Tiere wurde durch die eingesetzte Streife der Bundespolizei ermittelt. Sie entfernte die Kadaver aus dem Gleisbereich. Der Unfallzug konnte seine Fahrt kurze Zeit später fortsetzen. Er wurde nicht beschädigt. Die Strecke war von 15.55 bis 16.14 Uhr gesperrt. Dadurch kam es bei zwei Zügen des Nahverkehrs insgesamt zu 22 Minuten Verspätung.

Aufgrund dieses Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Es kann zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges mit einem Tier drohen massive Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung der Bahn rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen gefährdet ist. In allen Fällen sowie auch in diesem aktuellen Fall wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel/ Weide o.ä. vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für eventuell eingetretene Personenschäden, Sachschäden an dem Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden. Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss.