Erschwerend kam hinzu, dass für 16 Mitarbeiterinnen keine Arbeitsgenehmigung vorlag. Sie wurden mit Stundenlöhnen zwischen 0,40 Euro und 3,24 Euro beschäftigt. “Diese Entlohnung stellt eine erhebliche Unstimmigkeit zu den Arbeitsbedingungen deutscher Pflegekräfte dar”, so Annica Wieblitz, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Magdeburg. Durch diese Vorgehensweise ersparte sich die Hallenser Unternehmerin Sozialabgaben in Höhe von rund 230.000 Euro. Das Amtsgericht Halle verurteilte die Unternehmerin am 24.09.2019 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Neben dem entstandenen Schaden muss die 58-jährige Hallenserin auch für die Verfahrenskosten aufkommen.