Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf Baustelle im Saalekreis

Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf Baustelle im Saalekreis
von 7. Februar 2022

Vor Ort wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Im Rahmen der weiteren Ermittlungsmaßnahmen wurden die Originalpässe in einer Unterkunft in Leipzig sichergestellt. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zwecke der Identitätsfeststellung konnte aufgedeckt werden, dass ein Moldauer bereits früher in Erscheinung getreten ist und falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte.

Die drei unerlaubt Aufhältigen wurden am 02.02.2022 durch den Fachbereich Ausländerangelegenheiten des Landkreises Saalekreis ausgewiesen.

Die weiteren Ermittlungen in Bezug auf den infrage kommenden Arbeitgeber dauern derzeit noch an.

Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 AufenthG können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.