Schwarzfahrer kann es einfach nicht lassen – 11 Fahndungstreffer, darunter ein Haftbefehl

von 8. Oktober 2021

Es erfolgte ein Abgleich der Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem. Dieser ergab gleich elf Treffer. So ersuchten die Staatsanwaltschaften Münster, Verden, Zwickau, Aurich, Hagen, Braunschweig und Mannheim teilweise mehrfach aufgrund aktueller Verfahren den derzeitigen Wohnsitz des Mannes. Zudem wurde der Deutsche seit dem 30. September 2021 per Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Mannheim im Juli dieses Jahres wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Da der 25-Jährige weder die Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Außerdem erwartet ihn eine weitere Strafanzeige wegen der aktuell begangenen Schwarzfahrt. Die verschiedenen Staatsanwaltschaften schrieben die Bundespolizisten an und informierten sie über den Verbleib des Mannes.