Schwarzfahrer” muss für 150 Tage in Haft

Schwarzfahrer” muss für 150 Tage in Haft
von 24. Juli 2019

Im Februar 2019 wurde er in Berlin wegen Diebstahls zu einer Strafe von 755 Euro oder der Ersatzfreiheitsstrafe von 151 Tagen verurteilt. Da er flüchtig war, erstellte die Staatsanwaltschaft Berlin den Haftbefehl. Der Mann konnte die Strafe, inklusive der Verfahrenskosten von 2074 Euro nicht zahlen. Er wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt nach Halle gebracht. Hier wird er nun 151 Tage bleiben müssen. Zusätzlich wird er eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen erhalten.