Schwerlasttransport auf der A14 kontrolliert

Schwerlasttransport auf der A14 kontrolliert
von 14. Dezember 2017

Dessen serbischer Fahrer konnte keine gültige, für die Durchführung des Transportes erforderliche Erlaubnis, vorweisen. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass durch das Transport durchführende litauische Unternehmen zwar eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt und auch erteilt, dem Fahrer diese jedoch nicht ausgehändigt wurde. In der Erlaubnis wurden durch die Genehmigungsbehörde für die Durchführung des Transportes Auflagen erteilt, die dem Fahrer aber auf Grund des Nichtvorliegens der Erlaubnis nicht bekannt waren.

Die Weiterfahrt wurde bis zum Vorliegen einer gültigen Genehmigung untersagt. Weiterhin wurde gegen das Unternehmen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 29a OWiG „Einziehung des Wertes von Taterträgen (Verfall)“ eingeleitet.

Im Zuge der weiteren Kontrolle wurden nach Auswertung der aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten erhebliche Verstöße gegen die VO EG 561/2006, begangen durch den Fahrer, festgestellt. Tägliche und auch wöchentliche Ruhezeiten wurden unerlaubt verkürzt, zulässige Lenkzeiten überschritten und Lenkzeitunterbrechungen nicht ordnungsgemäß eingelegt.

Auch hier wurden entsprechende Anzeigen gegen Fahrer und Unternehmer gefertigt. Über die zuständige Verfolgungsbehörde wurde bezüglich beider Verfahren eine Gesamtgeldbuße in Höhe von 5.715.- EUR festgesetzt, die durch Fahrer und Unternehmen zu leisten ist.