Eine Streife der Bundespolizei fuhr sofort mit Blaulicht und Martinshorn zum genannten Ereignisort und konnte bei der Absuche im Nahbereich der Gleise vier Kinder, darunter einen vierjährigen Jungen, feststellen. Er und seine drei achtjährigen Spielkameraden gaben gegenüber den Bundespolizisten zu, zuvor in der Nähe der Gleise gespielt zu haben. Es wurden keine weiteren Kinder im Umfeld festgestellt, so dass die Streckensperrung um 16:24 Uhr wieder aufgehoben werden konnte. Die Beamten belehrten die Kinder eindringlich über die Lebensgefahr, in die sie sich mit ihrem unüberlegten Handeln begeben hatten. Danach wurden die Kinder von den Bundespolizisten an ihre Wohnanschriften gebracht. Die Erziehungsberechtigten wurden, nach erfolgter Personalienfeststellung, über das Geschehene unterrichtet und ebenfalls belehrt. Zugverspätungen haben sich laut Aussage der Deutschen Bahn dieses Mal nicht ergeben.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Kinder begeben sich mit ihrem Handeln in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik werden gern zur Verfügung gestellt. Zudem wird sich eine Präventionsbeamtin der Bundespolizeiinspektion Magdeburg des Sachverhalts annehmen, mit den Kindern Kontakt aufnehmen und sie diesbezüglich noch einmal sensibilisieren.