Der 55jährige Sicherungsverwahrte hatte sich in seinem Wohnraum stranguliert, eine JVA-Beamtin fand ihn in den frühen Morgenstunden. Sofort eingeleitete Reanimationsversuche blieben erfolglos.
Der Untergebrachte befand sich seit 2015 in Sicherungsverwahrung. Verurteilt wurde er wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern