Der Pole wurde 2013 vom Amtsgericht Tiergarten zu 275 Tagessätzen a 14 Euro verurteilt. Davon waren noch 588 Euro oder 42 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Da der Mann die erforderliche Geldsumme begleichen konnte, durfte er seinen Urlaub antreten, muss diesen aber deutlich teurer bezahlen, als gedacht.