Unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel

Unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel
von 14. März 2022

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. “Verbraucher sind stets gut beraten, insbesondere beim Onlinekauf ganz genau hinzuschauen und nur Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden”, so Regierungsdirektorin Nora Malitte, Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg.

In einer jüngst durchgeführten Kontrolle in einem Paketzentrum eines großen Paket-Express-Dienstleisters entdeckten die Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg unter anderem in einer Paketsendung 4.200 Stück nicht verkehrsfähige Arzneimittel mit einem Verkaufswert von weit über 14.000 EURO, die sodann durch die Zöllner beschlagnahmt wurden.