Urteil gegen Manuel Y. wegen Totschlags und Körperverletzung ist rechtskräftig

von 14. Februar 2017

Die Kammer hatte nach einem über 12 Verhandlungstage geführten Prozess den Angeklagten wegen Totschlags und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 7 Monaten verurteilt (Geschäftszeichen 1 Ks 9/15).

Sie hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 29.08.2015 in Halle Zutritt zu der Wohnung seiner ehemaligen Freundin K. und deren Lebensgefährten H. verschafft hatte, noch im Flur der K. einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte und dann in der Küche der Wohnung mit zwei mitgeführten Messern dem H. zwei Stiche in die Brust zugefügt hatte, an deren Folgen der H. kurz darauf verstarb. Der Angeklagte hatte sich auf Notwehr berufen, dem war die Kammer nicht gefolgt.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 01.02.2017 (4 StR 482/16) als unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.